Die Nachricht über den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts, das den STM-Verlagen bezüglich der Klage gegen den Dokumentlieferdienst der ETH-Bibliothek in erster Instanz Recht gegeben hat, kommt gerade richtig, um noch einen weiteren Grund für die Gründung von Open Access-Zeitschriften zu liefern. Ich spreche hier für das Kernteam der Informationspraxis: wir begrüssen ausdrücklich auch die Gründung einer Open Access-Zeitschrift durch den VDB! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen von LIBREAS, 027.7, VDB, VÖB und allen anderen, die sich für diese Sache einsetzen!
Vergleiche dazu den Beitrag in meinem Blog und die fundierte Stellungnahme des Rechtsanwalts Martin Steiger in seinem Blog www.steigerlegal.ch.
Deshalb: lasst uns nicht nur diese Open Access-Zeitschriften gründen – lasst uns diese Zeitschriften zum Blühen bringen! Dies könnt ihr machen, indem ihr euch als AutorInnen, als RedaktorInnen, als Reviewer oder in iregendeiner anderen Rolle engagiert. Let’s do it! Now!